Ferienwohnung am Kaiserstuhl                
 

Impressum

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Andreas Riess

Im Speicher 28

79353 Bahlingen

Kontaktaufnahme:

Telefon:07663/6049340


E-Mail: a.huschle@gmx.de

 

Umsatzsteuerbefreit

Keine Umsatzsteuerpflicht nach §19 Absatz 1 (Kleinunternehmerregelung)

                                      AGB/Impressum/            

                                                                     §10

Haftung der Vermieterin/des Vermieters
a) Die Vermieterin/der Vermieter haftet der Mieterin/dem Mieter gegenüber dafür, dass die
Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss die Vermieterin/der Vermieter
die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt
während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Falls die Miete-
rin/der Mieter bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen
ihr/ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn sie/er hat sich seine
Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung
der Vermieterin/des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§
536 a Abs. 1 S. 1 BGB) ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung von wesent-
lichen Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflich-
ten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
b) Die Mieterin/der Mieter ist dazu verpflichtet, Mängel des Mietobjekts unverzüglich der
Vermieterin/dem Vermieter oder der von der Vermieterin/dem Vermieter benannten
Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls die Mieterin/der Mieter diese Meldung
unterlässt, so hat diese/r der Vermieterin/dem Vermieter gegenüber keine Ansprüche
wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere auch keine An-
sprüche auf Mietminderung). Außerdem ist diese/r der Vermieterin/dem Vermieter zum
Ersatz des durch die unterbliebene Mängelanzeige entstandenen Schadens verpflichtet.
c) Die Vermieterin/der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner
Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig
verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Vermieterin/der
Vermieter und ihre/seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorherseh-
baren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung den Vertrag prägt und auf die die Kundin/der Kunde vertrauen darf.

                                                                               § 11
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung
a) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kos-
tenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist die Mieterin/der Mie-
ter selbst verantwortlich. Besucht diese/r kostenpflichtige Internetseiten oder geht sie/er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihr/ihm zu tragen.
Sie/Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie/Er
wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrecht-
lich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutz-
vorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen,
insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
b) Die Mieterin/der Mieter stellt der Vermieterin/den Vermieter von sämtlichen Schäden
und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch
sie/ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt die Mieterin/der Mieter oder
muss sie/er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist sie/er die Vermieterin/den Vermieter auf diesen Umstand hin.

                                                                               § 14
                                                      Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls die Mieterin/der Mie-
ter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat, sie/er nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verord-
nung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne
diese Klausel anzuwenden wäre.
b) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Ort der Beherber-
gung.
c) Für Klagen der Vermieterin/des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ge-
wöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder ge-
wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der
Wohnsitz der Vermietrin/des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


Quelle:  DTV Deutscher Tourismusverband Berlin